Kosten
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Selbstzahler
Behandlung von Soldaten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn direkt mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, welche Leistungen übernommen werden und ob ein Antrag erforderlich ist. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und den notwendigen Unterlagen.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Zu Beginn findet eine Psychotherapeutische Sprechstunde statt. Dabei wird gemeinsam geklärt, welches Anliegen vorliegt und welche Behandlung sinnvoll ist. Daran können sich probatorische Sitzungen anschließen, in denen wir uns kennenlernen, die Therapieziele festlegen und prüfen, ob eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit entsteht. Bei entsprechender Indikation kann auch eine Akutbehandlung erfolgen. Für eine längerfristige Psychotherapie wird anschließend die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt.
Neben der Abrechnung über die private Krankenversicherung oder Beihilfe besteht auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu finanzieren. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, ohne Ihre Krankenversicherung einzubeziehen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine 50-minütige verhaltenstherapeutische Sitzung wird mit 134,07 € berechnet.
Als Soldatin bzw. Soldat können Sie Psychotherapie auch in einer niedergelassenen psychotherapeutischen Praxis in Anspruch nehmen. Die Kosten werden bei entsprechender Genehmigung vom Dienstherrn übernommen. Für den ersten Termin benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218) Ihres Truppenarztes. Nach den probatorischen Sitzungen kann bei Bedarf eine weiterführende Psychotherapie beantragt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei den erforderlichen Schritten und der Antragstellung.